Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
5. Aufl. 2012
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§ 108c Prämien für Forschung und Bildung (Forschungsprämie, Bildungsprämie)
EStR: Rz 8208 bis Rz 8211
Literatur 2011: Fellinger, Die Änderungen der steuerl Forschungsbegünstigungen als Vorbild für eine Änderung in der steuerl Bildungsförderung? ÖStZ 11/324; Millauer, Steuer- und SV-Werte 2011, FJ 11, Beilage; Wiesner, AbgÄG im BudgBG 2011 – Unternehmensbesteuerung, RWZ 11, 3.
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1. Forschungsprämie (FP – Abs 2). Für Wj, die vor dem beginnen, konnte alternativ zur FP nach Abs 2 Z 1 und 2 in Höhe von 8% ein Forschungsfreibetrag nach § 4 Abs 4 Z 4 (Frascati-Freibetrag) und Z 4b (Auftragsforschungs-Freibetrag) geltend gemacht werden (s § 4 Rz 300 ff). Für Rechtssubjekte, die der KöSt unterliegen, war wegen des KöSt-Satzes von 25% die Geltendmachung einer FP steuerl günstiger. Die FP konnte nur von jenen Aufwendungen geltend gemacht werden, die nicht Grundlage eines FFB gem § 4 Abs 4 Z 4a waren (aufwandsbezogener Ausschluss). Weiters bestand ein periodenbezogener Ausschluss für Kalender(Wirtschafts) jahre, für die ein Freibetrag gem § 4 Abs 4 Z 4 und Z 4b geltend gemacht wurde. Wurde daher für eine beliebige Aufwendung eines Kalender(Wirtschafts)jahres ein derartiger Freibetrag beanspruc...