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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2077-0

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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 15 Einnahmen

Christian Lenneis/Ernst Marschner

StiftungseingangssteuerG, BGBl I 95/2008 idF BGBl I 5/2012

§ 1 (1) Der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen.

(2) Die Steuerpflicht ist gegeben, wenn

1.

der Zuwendende oder

2.

die Stiftung oder die damit vergleichbare Vermögensmasse (der Erwerber)

im Zeitpunkt der Zuwendung einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.

(3) 1Steuerschuldner ist der Erwerber. 2Bei Zuwendungen unter Lebenden ist Steuerschuldner der Zuwendende, wenn der Erwerber weder den Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. 3Für die Steuer haftet der jeweils andere sowie bei Erwerben von Todes wegen der Nachlass.

(4) Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung.

(5) 1Die Steuer ist vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. 2Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich.

(6) Steuerfrei bleiben

1.

Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen...

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