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Übergang der Steuerschuld bei der Erbringung von Bauleistungen
immo aktuell 2019/17
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu prüfen, ob es sich im anhängigen Fall so verhalte, dass der betreffende Steuerpflichtige den Umfang seiner Verpflichtung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer nicht genau erkennen könne, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die nachteiligen Folgen einer den Grundsatz der Rechtssicherheit verletzenden Anwendung der in Rede stehenden Vorschriften auszugleichen.
S. 75Sachverhalt: Strittig war im vorliegenden Fall, ob die Revisionswerberin Trockenbauarbeiten zu Recht auf Verlangen der Auftraggeberin gem § 19 Abs 1a UStG unter Anwendung des Übergangs der Steuerschuld fakturiert hat. Nach den Feststellungen des Finanzamts im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung bei der – mittlerweile insolventen – Auftraggeberin war diese als Bauträgerin aufgetreten, wurde auf eigene Rechnung tätig und erbrachte selbst keine Bauleistungen. Die Rechnungen wären daher nach Ansicht des Finanzamts zu korrigieren gewesen. Die vorzunehmende Rechnungskorrektur war der Revisionswerberin jedoch nicht zur Kenntnis gelang...