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Kleinunternehmerregelung bei Wohnsitzverlegung in das Inland
immo aktuell 2019/16
Bei Dauerleistungen, die zu regelmäßigen Abrechnungen führen, wie insbesondere bei der Vermietung, wird die Leistung nach Maßgabe der einzelnen Abrechnungsperioden (Monate) erbracht. Nach Art 283 Abs 1 Buchst c MwStSyst-RL darf der Mitgliedstaat somit die Kleinunternehmerregelung bei Dauerdienstleistungen nur für jene Abrechnungsperioden zur Anwendung bringen, in denen der Steuerpflichtige im Inland ansässig ist.
Sachverhalt: Strittig war im vorliegenden Fall, ob und für welchen Zeitraum die Kleinunternehmerregelung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Falle einer Wohnsitzverlegung in das Inland zur Anwendung kommt. Der Mitbeteiligte verfügte bis zum über einen Wohnsitz in Deutschland und bezog im Jahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus der Vermietung von zwei in Österreich gelegenen Wohnungen. Am trat er ein Dienstverhältnis in Österreich an, erwarb eine weitere Wohnung in Österreich und verlegte seinen einzigen Wohnsitz dorthin. Seit Oktober 2014 war unstrittig seine Ansässigkeit in Österreich gegeben. Hinsichtlich der Umsatzsteuer erklärte der Mitbeteiligte für 2014, die Kleinunternehmerregelung hinsichtlich der Umsätze aus Vermietung und Verpach...