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immo aktuell 5, Oktober 2022, Seite 271

Eigenbedarf des Vermieters

immo aktuell 2022/44

S. 271§ 30 Abs 2 Z 8 MRG

Die Wohnmöglichkeit der volljährigen Tochter, die mit ihrem Lebensgefährten zusammenziehen will, gemeinsam mit ihrem Vater und zwei weiteren volljährigen Geschwistern (am Wochenende jeweils mit Lebensgefährten) in einem 140 m2 großen Haus, in dem ihr ‒ wie auch den anderen Familienmitgliedern ‒ nur ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht und sämtliche Hausnutzer auf lediglich ein Bad angewiesen sind, kann als nicht ausreichend Eigenbedarf begründen.

Sachverhalt: [1] Die Vorinstanzen bejahten die Wirksamkeit der gerichtlichen Aufkündigung des – unstrittig dem MRG unterliegenden – Mietverhältnisses aufgrund Eigenbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG) des klagenden Vermieters an seiner Eigentumswohnung.

[…] Der OGH wies die außerordentliche Revision der beklagten Mieterin zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] [4] 2. Ob der Eigenbedarf des Vermieters durch eine iSd § 30 Abs 2 Z 8 MRG ausreichende Dringlichkeit charakterisiert ist, um die Kündigung eines Bestandverhältnisses zu ermöglichen, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilen (RIS-Justiz RS0107878) und wirft – abgesehen von einer hier nicht vorliegenden, vom OGH aufzugreifenden Fehlbeurteilung – keine erhebliche Rechtsfrage iSd...

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