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Aspekte zum Wohnungsverkauf von gemeinnützigen Bauvereinigungen außerhalb der Selbstnutzung
Bedingte Qualifikation als unentbehrlicher Hilfsbetrieb
Die Geschäftskreisregelung gemäß § 7 WGG weist in der Praxis weite Graubereiche auf. Von Aufsicht, Finanz und Revisionsverband vertretene Ansichten zur Qualität von Geschäftsfällen divergieren in der Praxis teilweise, etwa in nicht unwesentlichen Details zur Fragestellung, ob der Verkauf von Wohnungen außerhalb der Selbstnutzung im Wege des Sofortkaufs durch eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) per se ein genehmigungspflichtiges Geschäft gemäß § 7 Abs 4 WGG darstellt. Dieser Beitrag soll einer Verortung weitgehend generalisierbarer Leitlinien dienen.
1. Grundsätzliches
Die Vermögensbindung gemäß § 1 Abs 2 WGG zählt zu den wesentlichen Säulen der Wohnungsgemeinnützigkeit. Die Verwendungspflicht des Eigenkapitals und Möglichkeiten gesetzlich begrenzter Gewinnerzielung zu dessen Generierung sowie die beständige Bindung im Sinne des Volkswohnungswesens gemäß Art 11 Abs 1 Z 3 B-VG stehen in einem engen Wirkungszusammenhang. Diese Vermögensbindung- und -widmung bilden sich in speziellen Einzelvorschriften ab. Die im Rahmen dieses Beitrags besonders relevanten §§ 7, 8, und 23 WGG sollen an dieser Stelle exemplarisch genannt werden. Die Geschäftskreisregelung gemäß § 7 WGG erfüllt mit Holoubek sowohl eine Zweckbindungs- als auch eine Begrenzungsfunkti...