Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 16541. Einleitung
Viele Transaktionen mit nahestehenden Personen gehören zum gewöhnlichen Geschäftsverlauf. In manchen Fällen können Geschäfte mit nahestehenden Personen zu einem höheren Risiko wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss führen. Da nahestehende Personen nicht voneinander unabhängig sind, legen viele Regelwerke der Rechnungslegung (UGB, IFRS etc) besondere Anforderungen an den Ausweis und an die Angabe von Beziehungen zu und Transaktionen mit nahestehenden Personen fest. Legt das maßgebende Regelwerk der Rechnungslegung solche Anforderungen fest, ist der Abschlussprüfer nach ISA 550 verpflichtet, erweiterte Prüfungshandlungen durchzuführen. Selbst, wenn das maßgebende Regelwerk der Rechnungslegung minimale oder keine Anforderungen zu nahestehenden Personen enthält, muss sich der Abschlussprüfer gleichwohl ein ausreichendes Verständnis von den Beziehungen zu und Transaktionen mit nahestehenden Personen verschaffen, das eine Schlussfolgerung darüber ermöglicht, ob der Abschluss, soweit er von diesen Beziehungen und Transaktionen beeinflusst wird, eine sachgerechte Gesamtdarstellung vermittelt oder nicht irreführend ist.
Die Schwierigkeit bei der Prüfung der Beziehungen zu...