Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 9461. Einleitung
Die Abschlussprüfung dient zwei maßgeblichen Zwecken, nämlich
der Hilfestellung des Aufsichtsrats für dessen Kontrolltätigkeit; bei dessen Fehlen in der GmbH übernehmen die Gesellschafter die Überwachungsaufgabe;
der Seriositätsgewähr der Information gegenüber den internen und externen Adressaten der Rechnungslegung.
Insgesamt dient die Abschlussprüfung der Überwachung und dem Schutz der Gesellschaft. Sie trägt zugleich dazu bei, die Investitionsentscheidungen der Anleger, die Vermögensdispositionen der sonstigen Vertragspartner und Gläubiger abzusichern. Sie leistet damit einen Beitrag zur Sicherung und Entfaltung des Kapitalmarkts ebenso wie zu funktionierenden Gütermärkten.
Der Abschlussprüfer spielt in der Governance von prüfungspflichtigen Gesellschaften eine bedeutende Rolle. Damit die Prüfung tatsächlich ordnungsgemäß und mit gebotener kritisch-konstruktiver Distanz zum geprüften Unternehmen und dessen Leitungsorganen vollzogen werden und damit der Abschlussprüfer die von ihm gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllen kann, regelt das Gesetz die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht, die...