Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 6921. Einleitung
Öffentliche und private Rechtsträger unterliegen einer Vielzahl an gesetzlich angeordneten Pflichtprüfungen. Wichtigste Rechtsquellen für gesellschaftsrechtlich angeordnete Pflichtprüfungen sind ua das AktG, das GmbH-G, das UGB sowie das SpaltG und das UmwG.
Die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes (RH) und der Landesrechnungshöfe (L-RH) ergibt sich aus dem B-VG und aus den einschlägigen landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Auch hinsichtlich dieser Prüfungen kann wohl von einer (gesetzlich angeordneten) Pflichtprüfung gesprochen werden, wiewohl sie sich dahingehend unterscheiden, als dass bei ersteren (gesellschaftsrechtlich angeordneten) Prüfungen jedenfalls bei Verwirklichung der gesetzlich normierten Voraussetzungen eine Prüfung zu erfolgen hat, während bei RH-Prüfungen lediglich eine Prüfbefugnis (des RH bzw der Landes-RH) statuiert wird, der der RH (L-RH) nach eigenem Ermessen nachkommen kann.
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, welche Prüfziele, Prüfgegenstände und methodische Besonderheiten die Pflichtprüfung durch den RH aufweist, und welche institutionellen Voraussetzungen im RH gegeben sein müssen, um den Pflichtprüfungen nachzukommen.
Vorangestellt werden den Über...