Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 5541. Grundlagen
1.1. Einleitung
In Ermangelung einer entsprechenden Definition eines Versicherungsvertrags im VAG kann es hilfreich sein, die in der internationalen Rechnungslegung verwendete Definition heranzuziehen, um ein Verständnis für die Besonderheit des Versicherungsgeschäfts zu gewinnen (IFRS 17.6 bzw Appendix A):
A contract under which one party (the issuer) accepts significant insurance risk from another party (the policyholder) by agreeing to compensate the policyholder if a specified uncertain future event (the insured event) adversely affects the policyholder.
Folgende Definitionsmerkmale leiten sich daraus ab:
Versicherungsrisiko
Wesentlichkeit
Übernahme eines vor Vertragsabschluss bestehenden Risikos
bestimmtes ungewisses zukünftiges Ereignis (Versicherungsereignis)
negative Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer
In der Versicherungsbetriebslehre versteht man unter einer Versicherung die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, jedoch insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit bzw als Risikotransfer vom Versicherungsnehmer auf das Versicherungsunternehmen gegen Bezahlung einer Prämie.
Das Geschäftsmodell von Versicherungsu...