Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 4601. Einleitung
1.1. Augenfällige Unterschiede zur Abschlussprüfung
Die Genossenschaftsrevision unterscheidet sich sowohl vom Prüfungsinhalt als auch von der Organisation der Prüfung her sehr deutlich von der „normalen“ Abschlussprüfung. Inhaltlich geht es ähnlich wie bei der Prüfung durch den Rechnungshof um eine materielle Prüfung, in deren Rahmen über die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses hinaus auch zu untersuchen ist, ob die Geschäftsführung den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Außerdem erstreckt sich die Revision auch auf die Frage, ob die Genossenschaft ihren satzungsmäßigen Förderungsauftrag erfüllt hat. Organisatorisch beruht die Prüfungstätigkeit der Revisoren nicht auf einer Wahl durch die Generalversammlung mit anschließender Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat, sondern im Regelfall auf der Mitgliedschaft der Genossenschaft bei einem anerkannten Revisionsverband. Grundsätzlich muss jede eingetragene Genossenschaft (eGen) einem solchen Revisionsverband angehören (zu möglichen Ausnahmen siehe Kap 3.3.). Dessen Aufgabe ist es, den Revisor für die einzelne Genossenschaft zu bestellen und ihm den entsprechenden Prüfung...