Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 3241. Einleitung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse einer Prüfung zu unterziehen. Die Abschlussprüfung hat eine Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion und soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss die entsprechenden Kriterien erfüllt. Gegenstand und Umfang der Prüfung werden dabei durch § 269 UGB festgelegt. Die Pflichtprüfung umfasst den Jahresabschluss, die Buchhaltung, den Lagebricht sowie die Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts.
Dieser Beitrag befasst sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen, die die Prüfungspflicht definieren. Neben dem Zweck der Jahresabschlussprüfung wird auf den Gegenstand und den Umfang sowie auf die Durchführung der Prüfung näher eingegangen. Im Rahmen der Durchführung der Abschlussprüfung werden sowohl die Bestellung des Abschlussprüfers als auch dessen Tätigkeiten sowie die zu berücksichtigenden Risiken beschrieben. Anschließend beschäftigt sich der Beitrag mit der Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse und des festgestellten Jahresabschlusses.
2. Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
Das UGB regelt im § 268 UGB die Pflicht zur Abschlussprüfung sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse und f...