Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 1741. Einleitung
Dem Wirtschaftsprüfer (WP) kommen nach § 3 WTBG 2017 folgende Tätigkeiten zu:
Ausübung von wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten, die eine Zusicherungsleistung eines unabhängigen Prüfers erfordern;
Gesetzlich vorgeschriebene und jede auf öffentlichem oder privatem Auftrag beruhende Prüfung der Buchführung, der Rechnungsabschlüsse, der Kostenrechnung, der Kalkulation und der kaufmännischen Gebarung, die mit oder ohne Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerks verbunden ist;
Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung und Kalkulation einschließlich der Beratung;
Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschluss kaufmännischer Bücher;
sämtliche Beratungsleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und die Beratung betreffend Einrichtung und Organisation des IKS;
Sanierungsberatung (insb Erstellung von Sanierungsgutachten, Organisation von Sanierungsplänen, Prüfung und begleitende Kontrolle von Sanierungsplänen);
Beratung und Vertretung in Devisensachen (ausgenommen vor Gerichten);
Erstattung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens sowie auf jenen Gebieten, zu deren fachmännischer Beurteilung...