Handbuch Verrechnungspreise
3. Aufl. 2022
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S. 1107Quick Check: Haftung der Geschäftsführung und der Gesellschafter bei mangelhaften Verrechnungspreisen
„Konzerngesellschaften stehen regelmäßig in umfangreichen Leistungsbeziehungen zueinander. Bei der Festlegung der Verrechnungspreise wird deren Angemessenheit vor allem aus steuerrechtlicher Sicht geprüft. Häufig liegt bei unangemessenen Verrechnungspreisen aber auch ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vor, was zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführung führen kann. Vor dem Hintergrund dieser drohenden persönlichen Haftung sollte die Angemessenheit von Verrechnungspreisen auch nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen überprüft und dokumentiert werden.“
Gerald Schmidsberger
Wichtige Begriffe
Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsleiters, verbotene Einlagenrückgewähr, verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheitsprüfung, Fremdvergleich, Konzernfinanzierung, Cash Pooling, Steuerausgleich
Wichtige Quellen
OECD-VPL 2022
Kapitel VII, insbesondere Tz 7.29 ff
Rz 86 ff, insbesondere Rz 99 ff
Rechtsgrundlagen
§ 25 GmbHG, § 84 AktG (Haftung der Geschäftsführung bzw des Vorstandes)
Rechtspr...