Handbuch Verrechnungspreise
3. Aufl. 2022
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S. 7801. Einleitung
Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien halten fest, dass Transfer Pricing keine exakte Wissenschaft ist. Um dem vonseiten der Praxis häufig geäußerten Wunsch Rechnung zu tragen und im Bereich der Verrechnungspreise zumindest ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu garantieren, wurde 2011 das Instrument des Auskunftsbescheides nach § 118 BAO geschaffen. Solche sog Advance Rulings gem § 118 BAO stehen nicht nur für den Verrechnungspreisbereich, sondern auch für Umgründungen und die Gruppenbesteuerung zur Verfügung. Seit dem besteht weiters die Möglichkeit, Advance Rulings zu anderen Fragen des internationalen Steuerrechts sowie dem Vorliegen von Missbrauch, ab auch zu Fragen der Umsatzsteuer zu erlangen. Im Gegensatz zu einem auf Grundlage von Art 25 OECD-MA zu erlangenden Advance Pricing Arrangement vermag ein Auskunftsbescheid gem § 118 BAO nur die österreichische Finanzbehörde zu binden. Bilaterale Konflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen, können somit nicht von vornherein ausgeschlossen werden und müssten im Rahmen eines nachgelagert zu führenden Verständigungsverfahrens gelöst werden. In den folgenden Kapiteln werden die rechtlichen Rahmenbedingungen darges...