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Ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einführung von gleitender Arbeitszeit
Zur Auslegung des § 4b AZG
Der vorliegende Beitrag widmet sich zwei Rechtsfragen: dem Inkraftsetzen einer Gleitzeitbetriebsvereinbarung durch Opting-in des Dienstnehmers sowie dem Erfordernis des Vorliegens von Zeitautonomie für den Dienstnehmer.
1. Inkraftsetzen einer Gleitzeitbetriebsvereinbarung durch Opting-in des Dienstnehmers
1.1. Allgemeines
§ 4b Abs 2 AZG normiert, dass gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung bzw in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geregelt wird. Rechtlich interessant und daher im vorliegenden Beitrag zu untersuchen ist die Frage, ob es zulässig ist, dass eine Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit normiert, dass der Dienstnehmer mittels schriftlicher Vereinbarung seine Bereitschaft zur Teilnahme am Modell der gleitenden Arbeitszeit erklären muss, andernfalls die Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit nicht in Kraft tritt.
1.2. Unzulässigkeit der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs einer Gleitzeitbetriebsvereinbarung im Wege des Dienstvertrages
Im Gegensatz zur Regelung des § 29 ArbVG, wonach der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung zur Regelung von Materien ermächtigen darf, find...