Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht | Ergänzungsband 2023
1. Aufl. 2023
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S. 2281. Einleitung
„ESG“ bezeichnet als Abkürzung „Environment“ – Umwelt, „Social“ – Soziales und „Governance“ – Unternehmensführung. Es handelt sich dabei um die drei Kategorien der Nachhaltigkeitsfaktoren, über die Unternehmen zukünftig im Rahmen der avisierten neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gem der vorgeschlagenen Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren haben.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den zukünftigen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzern und beleuchtet den besonderen Aspekt der Berichterstattung zum Nachhaltigkeitsfaktor Soziales und dessen Implikationen im Konzern.
2. Vorschlag der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Umsetzung
2.1. Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Der Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge kurz als „Vorschlag der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ bezeichnet) ist seit April 2021 bekannt. Am haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über diesen Vorschlag der Richtlinie ...