Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 835Praktische Anwendung des Arbeitsrechts im Konzern
Erich Hierz
1. Der Konzernbegriff im Arbeitsrecht
1.1. Allgemeines
Zum Rechtsbegriff wurde der Konzern erst im 20. Jahrhundert, als das deutsche AktG 1937 eine erste Konzerndefinition einführte. Diese Definition wurde durch Rechtsübernahme und ‑überleitung Bestandteil des österreichischen Rechts und in § 15 AktG übernommen. Seit der GmbHG-Novelle BGBl 1980/320 findet sich eine Definition des Begriffs Konzern auch in § 115 GmbHG. Diese Definition des Konzernbegriffs beruht auf der sogenannten Konzerngefahr, die davon ausgeht, dass die Tätigkeit einer Gesellschaft gesellschaftsfremden unternehmerischen Interessen dienstbar gemacht wird oder zumindest gemacht werden kann.
Die Bestimmungen § 15 AktG und § 115 GmbHG sind wortgleich und sprechen von einem Konzern, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind. Ein Konzern ist keinesfalls eine Gesellschaft, sondern zeigt bloß ein bestimmtes Verbundenheitsverhältnis zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen an, die zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst sind. Steht ein rechtlich selbstständiges Unternehmen aufgrund von Beteiligungen oder aus sonstigen Gründen u...