Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 321Verlustverwertung im Konzern und Mantelkauf
Lukas Bernwieser/Christian Fichtinger
Das Thema der steuerlichen Verlustverwertung stellt eine der zentralsten Fragestellungen im Konzernsteuerrecht dar. Aus unternehmerischer Sicht ist die Berücksichtigung steuerlicher Verluste von größter Wichtigkeit. Besteht die Gefahr des Untergangs steuerlicher Verlustvortragsrechte, so drohen unternehmerische Tätigkeiten bereits im Keim erstickt zu werden; großzügigere Verlustverwertungsmöglichkeiten verringern dagegen das unternehmerische Risiko. Der österreichische Gesetzgeber hat in der Vergangenheit die Möglichkeiten zur Verlustverwertung zunehmend eingeschränkt. Manche dieser Einschränkungen, wie etwa der Mantelkauftatbestand nach § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG, sind dabei so weit gefasst, dass oftmals nicht klar ist, ob eine Verlustverwertung möglich ist.
Der nachfolgende Beitrag soll die allgemeinen Voraussetzungen für die Übertragung und Nutzung von Verlustvorträgen nach dem Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG übersichtlich aufbereiten. In Zusammenschau mit aktueller Rechtsprechung sollen auch die Eckpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, mit denen der Abzug von Verlustvorträgen gewahrt werden kann.