Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 257Abzugsverbote im Konzern
Klaus Hirschler/Elisabeth Höltschl/Gottfried Sulz/Michael Zwick-Pevny
1. Einleitung
Das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht ist dem Grunde nach charakterisiert durch die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine besondere Ausprägung dieses Grundgedankens iRd Einkünfteermittlung ist das objektive Nettoprinzip, welches sicherstellt, dass der Besteuerung kein Brutto-, sondern ein Nettoertrag unterworfen wird. Beschränkungen dieses Prinzips sind jedoch – bei entsprechender verfassungsrechtlicher und sachlicher Rechtfertigung – durchaus zulässig und somit dem Ertragsteuerrecht nicht fremd.
Der folgende Beitrag widmet sich ausgewählten, insbesondere aus konzernsteuerrechtlicher Sicht relevanten, (partiellen) Beschränkungen des Betriebsausgabenabzugs.
2. Vergütungen iSd § 20 Abs 1 Z 7 EStG und „Golden Handshakes“ (§ 12 Abs 1 Z 8 KStG)
2.1. Zielsetzung und Anwendungsbereich
Seit dem AbgÄG 2014 beschränkt § 12 Abs 1 Z 8 KStG für die körperschaftsteuerliche Gewinnermittlung die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter „Management-Vergütungen“ sowie „Golden Handshakes“der Höhe nach. Die Abzugsverbote des § 20 Abs 1 Z 7 (betreffend Management-Vergütungen) und Z 8 (betreffend „Golden Handshakes“) EStG sind somit au...