Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 207Die neue Meldepflicht nach dem EU-MPfG
Lukas Bernwieser/Pia Spanblöchl/Yasmin Wagner
Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) stellt die österreichische Umsetzung der 5. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) dar und legt die Pflicht zur Meldung von potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuerplanungsgestaltungen fest. Darüber hinaus werden die gemeldeten Informationen zwischen den Abgabenbehörden der EU-Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht. Grundlage für die DAC 6 war Aktionspunkt 12 des OECD-Berichts zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, der auf den bestehenden Meldesystemen Irlands, Portugals und insbesondere des Vereinigten Königreichs beruht.
Telos der DAC 6 ist die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch die verpflichtende Meldung von potenziell aggressiven Steuerplanungsgestaltungen, die das Funktionieren des Binnenmarkts gefährden können.
Das EU-Meldepflichtgesetz ist am in Kraft getreten und umfasst Gestaltungen, die ab zur Umsetzung bereitgestellt bzw umgesetzt werden. Es ist jedoch auch eine Rückwirkung vorgesehen – somit sind zusätzlich Gestaltungen zu melden, die zwischen (Inkrafttreten der DAC 6) und