Handbuch Digitalisierung
1. Aufl. 2021
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S. 7581. Einleitung
Im Zuge der Modernisierung des Vergaberechts wurde mit dem Legislativpaket der Vergabe-Richtlinien (RL 2014/23/EU, 2014/24/EU sowie 2014/25/EU) die Verwendung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel für öffentliche Auftraggeberinnen vorgesehen, welche vor allem der Steigerung der Effizienz und Transparenz von Vergabeverfahren dienen soll. Die verpflichtende elektronische Kommunikation im Oberschwellenbereich soll dabei einen Anreiz zur Durchführung der elektronischen Vergabe („e-Vergabe“) bilden.
Durch das Legislativpaket – und dessen Umsetzung im BVergG 2018 – wurde somit der erste Schritt hin zur Digitalisierung des Vergabeverfahrens gesetzt. Den Mitgliedstaaten wurde jedoch ausdrücklich freigestellt, über die in der Vergabe-Richtlinie normierte (verpflichtende) elektronische Kommunikation hinaus zusätzliche Mechanismen zur Digitalisierung des Vergabeverfahrens zu schaffen. In der Praxis zeigt die bisherige Erfahrung mit der e-Vergabe eine Verbesserung der Beschaffung, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz und der Zugänglichkeit von Vergabeverfahren sowie der Professionalisierung administrativer Abläufe. Eine Weiterentwicklung der Digitalisieru...