Handbuch Digitalisierung
1. Aufl. 2021
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S. 7161. Einleitung
Als „Massenfallrecht“ erfordert das Steuerrecht auch massentaugliche Kommunikation. Der Großteil des Verkehrs zwischen Abgabenpflichtiger und Behörde erfolgt mittlerweile digital – so hat das E-Government-Portal FinanzOnline das Einreichen papierener Formulare und Anträge ebenso wie die postalische Zustellung von Steuerbescheiden und sonstigen Erledigungen mittlerweile weitestgehend verdrängt. FinanzOnline ist in der gegenwärtigen Form aber mehr als Übermittlungsplattform konzipiert, denn als Kommunikationsplattform. In der Kommunikationspraxis spielt daher, neben Brief und (E-)Fax auch das E-Mail eine wesentliche, wenn auch überwiegend nur informelle, Rolle.
Das Abgabenrecht ist aber nicht nur kommunikationsintensiv, sondern auch besonders datenintensiv. Die Bemessung insbesondere der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer knüpft an der (unternehmensrechtlichen) Buchführung und damit an einer großen Zahl an Datenpunkten an. Die Zeiten der papierenen Buchführung sind längst vorüber, die EDV-Buchführung ist schon seit den 1970er Jahren zulässig. Steigende Datenmengen und zunehmende technische Möglichkeiten werfen daher Fragen zur Speicherung steuerrelevanter Daten auf. Auch ...