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Rückforderung des vom Vater bezogenen Familienzeitbonus
iFamZ 2021/205
§ 7 Abs 1 FamZeitbG
Die Rückforderung des Familienzeitbonus ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, selbst wenn die Unrechtsmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
Nach der Geburt seines Sohnes am begab sich der Kläger in eine Außenstelle der Österreichischen Gesundheitskasse, um den Familienzeitbonus zu beantragen. Er beabsichtigte, den Familienzeitbonus ab in Anspruch zu nehmen. Auf seinen ausdrücklichen Hinweis hin, dass er im Zeitraum von 3. 8. bis arbeitslos gewesen sei, erteilte ihm ein Mitarbeiter der Österreichischen Gesundheitskasse die – unrichtige – Auskunft, dass „14 Tage Arbeitslosigkeit irrelevant seien“ und dem Bezug des Familienzeitbonus nicht entgegenstünden. Aufgrund dieser Auskunft nahm der Kläger den Familienzeitbonus im Zeitraum von 2. 2. bis in Anspruch.
Mit Bescheid vom widerrief die Beklagte den aus Anlass der Geburt des Sohnes des Klägers zuerkannten Familienzeitbonus für den Zeitraum von 2. 2. bis und verpflichtete den Kläger zum Rückersatz von 678 €.
Ebenso wie das Gericht erster Instanz verpflichtete der OGH den Kläger zum Rückersatz.
(…) Die Rückforderung des Fa...