Personalverrechnung 2023
26. Aufl. 2023
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S. 59
2.1. Überblick über die wichtigsten Neuerungen
2001
Neuerungen durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022
Auszug – LStR-Wartungserlass 2021
Vorschau – LStR-Wartungserlass 2022 (Begutachtungsentwurf)
Steuerrechtliche Behandlung von Elektro-Dienstwägen iZm Ladekosten
Neuerungen durch die Teuerungs- und Entlastungspakete
2.2. Aktuelle Steuertarife, Absetz- und Freibeträge uvm
2.2.1. Steuertarif – Einkommensteuerberechnung (§ 33 Abs 1 EStG)
NEU
2002
Durch das Teuerungs-Entlastungspaket zur Vermeidung der „kalten Progression“ kommt es ab 2023 nunmehr zu einer Anpassung der Steuerstufen in der Tariftabelle. Bei einem jährlichen Einkommen bis zu € 11.693,-- ist keine ESt zu entrichten. Für Einkommensteile über € 93.120,-- beträgt der Steuersatz 50%. Nach der Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% (KonStG 2020; BGBl I 96/2020) erfolgte zur weiteren Entlastung der Steuerpflichtigen auch die Herabsetzung der zweiten Tarifstufe von 32,5% (Grenzsteuersatz 2022) auf 30% und der dritten Tarifstufe von 42% auf 41%. Diese Senkungen sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab dem anzuwenden (Näheres zur Steuersenkung durch die Ökosoziale Steuerreform vgl auch Pkt 2.2.9.1). Zudem gilt der zeitlich befristete Anwendungsb...