Personalverrechnung 2022
25. Aufl. 2022
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S. 56B Lohnsteuer und sonstige Abgaben
2.1 Überblick über die wichtigsten Neuerungen
2001
Neuerungen durch die geplante Ökosoziale Steuerreform 2022
Auszug - LStR-Wartungserlass 2020
Vorschau - LStR-Wartungserlass 2021 (Begutachtungsentwurf)
Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe
Die neue Homeoffice-Regelung
Steuerrechtliche Behandlung von Elektro-Dienstwägen
2.2 Aktuelle Steuertarife, Absetz- und Freibeträge uvm
2.2.1 Steuertarif - Einkommensteuerberechnung (§ 33 Abs 1 EStG 1988)
2002
Bei einem jährlichen Einkommen bis zu € 11.000,-- ist keine ESt zu entrichten. Für Einkommensteile über € 90.000,-- beträgt der Steuersatz 50%. Zur Entlastung der Steuerpflichtigen wurde durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 96/2020) die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% festgelegt (zu der geplanten Steuersenkung durch die Ökosoziale Steuerreform vgl auch Pkt 2.2.9.1). Die Senkung war erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab dem anzuwenden. Zudem wurde der zeitliche Anwendungsbereich des Spitzensteuersatzes erweitert. Der Höchststeuersatz von 55% (bei steuerpflichtigen Einkommensteilen ab € 1.000.000,--) ist nunmehr bis 2025 befristet. Bei einem Einkommen von mehr als € 11.000,-- ist di...