Bilanzierung 2023
19. Aufl. 2022
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S. 120Kapitel 5: Wertpapiere & Anteile, Liquide Mittel, Rechnungs abgrenzungsposten, aktive latente Steuer
5.1. Gliederung – Ausweis (§ 224 UGB)
5001
Gem § 224 Abs 2 UGB ist folgende Untergliederung zu treffen:
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B. | Umlaufvermögen | |
(…) | ||
III. | Wertpapiere und Anteile | |
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | |
2. | sonstige Wertpapiere und Anteile | |
IV. | Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten | |
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | |
D. | Aktive latente Steuern |
5.2. Wertpapiere und Anteile
5002
Die Zuordnung von Wertpapieren zum Umlaufvermögen hängt von der Zweckbestimmung ab. Die Zuordnung zum Finanzanlagevermögen setzt die dokumentierte Absicht und die Fähigkeit voraus, die Vermögensgegenstände dauerhaft zu halten. Veräußerungen, die wegen gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erforderlich sind, oder freiwillig erfolgen, stehen dem entgegen. Die Fähigkeit, derartige Vermögensgegenstände dauerhaft zu halten, ist auf Basis des Gesamtbildes der Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kapitalausstattung sowie der Ertragssituation des Unternehmens zu beurteilen. Die Zuordnung ist zu jedem Stichtag neu zu überprüfen. Eine Umgliederung wäre weder ein Realisations- noch ein Anschaffungsvorgang (vgl dazu die AFRAC-Stellungnahme „Grund...