SWK-Spezial Salzburger Steuerdialog 2014
1. Aufl. 2014
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S. 55Zweifelsfragen zur Normverbrauchsabgabe und zur Kraftfahrzeugsteuer
Abteilungen VI/5 (Gebühren und Verkehrsteuern) und VI/9 (Verbrauchsteuern und Umweltabgaben), BMF
Bundesweite Fachbereiche Umsatzsteuer sowie Zoll und Verbrauchsteuern, SZK
1. NoVA- und KfzSt-Pflicht bei inländischem Hauptwohnsitz und Einzelunternehmen im Ausland
1.1. Bezughabende Normen
§ 1 Z 3 NoVAG 1991 und § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992 iVm § 82 Abs 8 KFG 1967, NoVAR 2008 Rz 33 ff, MVSKR Rz 31 ff
1.2. Sachverhalt
Eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland arbeitet als selbständiger Ingenieur im benachbarten Ausland. Das gegenständliche Kfz ist unter der Anschrift seines Einzelunternehmens in Deutschland zugelassen; es wird sowohl für die fast täglichen Fahrten Wohnung–Betrieb–Wohnung und für betrieblich bedingte Fahrten, die ausschließlich vom Büro erfolgen, genutzt. Die betrieblichen Fahrzeugkosten sind als Betriebsaufwand im deutschen Unternehmen verbucht.
Nach der Judikatur ( und ) liegt bei einem Sachverhalt, bei welchem ein auf den Standort eines Einzelunternehmers in Deutschland, dieser mit Hauptwohnsitz im Inland, zugelassenes Kfz vom Unternehmer vom Betriebsstandort aus verwendet wird, dann eine ü...