SWK-Spezial Salzburger Steuerdialog 2014
1. Aufl. 2014
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S. 48Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
Abteilung VI/4 (Umsatzsteuer), BMF
Bundesweiter Fachbereich Umsatzsteuer, SZK
1. Reihengeschäft – Zuordnung der bewegten Lieferung
1.1. Bezughabende Norm
§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG 1994, UStR 2000 Rz 450
1.2. Sachverhalt
Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich (Ö), dieser wiederum beim Hersteller in Großbritannien (GB).
CH hat in Österreich keine Betriebsstätte, tritt jedoch mit österreichischer UID auf.
GB versendet die Maschine an Ö in dessen Lager in Österreich.
Zwei Tage später veranlasst CH den Weitertransport der Maschine von diesem Lager aus an SLO.
Da die Versendung der Maschine durch GB an Ö in Österreich endet und CH davon unabhängig den Transport der Maschine von Österreich nach Slowenien veranlasst, steht unbestritten fest, dass keine einheitliche Warenbewegung vorliegt.
Variante 1: CH hat ein eigenes Lager in Österreich. GB versendet die Maschine im Auftrag des Ö in das Lager des CH.
Variante 2: CH hat kein eigenes Lager in Österreich, zahlt aber für die Lagerung von Ware im Lager des Ö an diesen ein laufendes Entgelt und hat freie Verfügung über das Lager bzw freien Zugang. Überdies...