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Richter

Mietrecht in der Praxis

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4158-4

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Dokumentvorschau
Mietrecht in der Praxis (2. Auflage)

S. 95V. Rechtsnachfolge auf Mieterseite

A. Fälle des Mieterwechsels

Grundsätzlich bleibt Vertragspartner eines Mietvertrags stets jene Person, die den Mietvertrag geschlossen hat. Das Gesetz sieht aber in bestimmten Fällen vor, dass es zu einem Wechsel in der Person des Mieters kommen kann:

  • Todesfall des Mieters

  • Abtretung des Mietrechts im Vollanwendungsbereich (§ 12 MRG)

  • Unternehmensveräußerung im Vollanwendungsbereich (§ 12a Abs 1 MRG)

  • Vertraglich eingeräumte Weitergaberechte und Präsentationsrechte

  • Einvernehmlicher Mieterwechsel durch Vereinbarung

  • Mieterwechsel im Rahmen des nachehelichen Aufteilungsverfahrens (§ 87 EheG)

Außerhalb dieser gesetzlich geregelten Fälle ist es dem Mieter nicht möglich, bei einem bestehenden Mietvertrag eine Änderung des Mieters ohne Zustimmung des Vermieters herbeizuführen.

S. 96B. Mietrecht im Todesfall

1. Grundregel: Vererblichkeit des Mietrechts

Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht beendet (§ 1116a ABGB), sondern dieser geht auf seine Erben als Rechtsnachfolger über, die den Vertrag – gegebenenfalls gemeinsam – fortsetzen. Im Vollausnahmebereich bestehen darüber hinaus keine weiteren Regelungen; ob eine Kündigung der Erben möglich ist, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (dh Kündigu...

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