Mietrecht in der Praxis
1. Aufl. 2017
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S. 193XI. Klauselentscheidungen und Konsumentenschutz
Bis zum Jahr 2006 wurde dem Umstand, dass auf Mietverträge auch Konsumentenschutzrecht anwendbar sein kann, wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Dies änderte sich, als der OGH ab dem Jahr 2006 eine Reihe von häufig verwendeten Standardklauseln in Vertragsformularen für unzulässig erklärte; die vom OGH getroffenen Entscheidungen werden üblicherweise in der Praxis kurz als „Klauselentscheidungen“ bezeichnet. Die Regelungsgegenstände der beanstandeten Klauseln sind umfangreich und reichen von bloßen Details bis hin zu wesentlichen Fragen wie zB die kontrovers diskutierte Überwälzung von Instandhaltungs- und Erhaltungspflichten auf den Mieter.
Neben der Anwendbarkeit des MRG ist daher bei Beurteilung mietrechtlicher Fragen auch zu beachten, ob das KSchG im Einzelfall auf einen Mietvertrag anwendbar ist.
S. 194A. Anwendbarkeit des KSchG
Verbrauchergeschäfte sind nach § 1 Abs 1 KSchG solche Rechtsgeschäfte, bei denen einerseits jemand beteiligt ist, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (Unternehmer), und andererseits jemand, auf den dies nicht zutrifft (Verbraucher). Ein Unternehmen ist dabei eine „auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlich...