SWK-Spezial Verrechnungspreisdokumentationspflichten
1. Aufl. 2017
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S. 182. Dokumentationspflichten im Anwendungsbereich des VPDG
Norbert Schrottmeyer
2.1. Dokumentationssprache
Sowohl das Master und Local File als auch der CbC-Report ist in einer im Abgabenverfahren zugelassenen Amtssprache oder in englischer Sprache zu führen (§ 10 Abs 1 VPDG). Die Amtssprache ist insbes Deutsch (Art 8 B-VG). Zu der diesbez Sicht der Betriebsprüfung siehe Pkt 5.6.
Da es für die Übermittlung des CbC-Reports an ausländische Behörden erforderlich sein kann, Teile davon in englischer Sprache zu übermitteln, wurde das BMF ermächtigt, in einer Verordnung vorzusehen, dass entsprechende Teile verpflichtend in englischer Sprache zu führen sind (§ 10 Abs 2 VPDG). Bislang hat das BMF von dieser Verordnungsermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht.
2.2. Master File
2.2.1. Ziele und Grundsätzliches zum Inhalt
Der Zweck des Master Files besteht darin, der Finanzverwaltung einen allgemeinen Überblick über die weltweite Geschäftstätigkeit und Verrechnungspreispolitik des multinationalen Konzerns zu geben (§ 2 Z 7 VPDG); ausführliche Auflistungen sämtlicher Einzelheiten sind nicht erforderlich. Oftmals wird eine tabellarische Darstellung der geforderten Informationen ausreichen.
Der Bericht soll einen allgemeinen Überblick ermöglichen, die Verrech...