SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 201 Anhang 2
„Gesetzestexte“ zum Bankenpaket
Artikel 1 Änderung des Bankwesengesetzes (BWG)
Das Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz – BWG), BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. xx/2015, wird wie folgt geändert:
1. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 Z 1 lautet:
in einem Strafverfahren gegenüber den Staatsanwaltschaften und Gerichten nach Maßgabe der §§ 116, 210 Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975 – StPO, BGBl. Nr. 631/1975, und in einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gegenüber den Finanzstrafbehörden nach Maßgabe der §§ 89, 99 Abs. 6 des Finanzstrafgesetzes – FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958;“
b) In Abs. 2 tritt am Schluss der Z 9 an die Stelle des Punktes ein Strichpunkt und werden folgende Z 10 bis 13 angefügt:
für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. XX/2015;
gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen gemäß § 8 des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes – KontRegG, BGBl. I Nr. XX/2015;
hinsichtlich der Übermittlungspflicht des § 3 KontRegG und der Auskunftserteilung nach § 4 KontRegG
2. In § 107 werden folgende Abs. 88 und 8...