SWK-Spezial Das neue Schenkungsmeldegesetz
83. Aufl. 2008
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Vergleichbare ausländische Vermögensmasse?
1. Einleitung
Durch das SchenkMG werden erstmals für ausländische Stiftungen bzw vergleichbare ausländische Vermögensmassen explizit Besteuerungsregeln im österreichischen Steuerrecht festgeschrieben. So sieht das StiftEG in § 1 Abs 1 vor, dass unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmassen der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Der erhöhte Steuersatz nach § 2 Abs 1 Z 3 StiftEG kommt dann zur Anwendung, wenn die Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar ist oder nicht sämtliche (Stiftungs-)Dokumente in der jeweils geltenden Fassung dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden oder mit dem Ansässigkeitsstaat der Stiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wobei bereits das Zutreffen eines der drei Kriterien ausreicht. § 27 Abs 1 Z 7 dritter Teilstrich EStG iVm § 37 Abs 4 Z 1 lit f EStG bzw § 37 Abs 8 Z 2 idF SchenkMG sieht den 25%igen Sondersteuersatz bzw d...