SWK-Spezial Das neue Schenkungsmeldegesetz
83. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weitergeltung des ErbStG über den hinaus und daraus resultierende Fragestellungen
1. Einleitung
Aufgrund der VfGH-Entscheidungen vom (zum Grundtatbestand des „Erwerbes von Todes wegen“, § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG) und vom (zum Grundtatbestand des „Erwerbes unter Lebenden“, § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG) sowie aufgrund der Außerkraftsetzung durch den Gesetzgeber (zum Grundtatbestand der „Zweckzuwendungen“, § 1 Abs 1 Z 3 iVm § 34 Abs 1 Z 14 ErbStG idF SchenkMG 2008) werden sämtliche Grundtatbestände des ErbStG mit dem Ablauf des unanwendbar. Der Gesetzgeber hat dabei das ErbStG bewusst nicht völlig aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, sondern vielmehr zur Gänze im Rechtsbestand belassen und nur die Wirksamkeit der Grundtatbestände eingeschränkt, wodurch das Entstehen neuer Steuerschulden ab dem unmöglich wird.
Diese aufs Erste fragwürdig scheinende Vorgangsweise des Steuergesetzgebers hat mehrere Gründe:
Einerseits bezieht sich der Steuergesetzgeber im mit in Kraft tretenden Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) sowie bei der Meldever...