SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016
2. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 605. Bundesabgabenordnung
Christoph Ritz und Birgitt Ulrike Koran, BMF
Bundesweiter Fachbereich Finanzstraf-, Verfahrens- & Exekutionsrecht, SZK
5.1. Schenkungsmeldung – Wohnungsüberlassung
5.1.1. Bezughabende Norm
5.1.2. Sachverhalt
Eine Mutter unterfertigt einen schriftlichen „Schenkungsvertrag“ an ihre erwachsene Tochter. Darin ist das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht der Tochter für die Wohnung der Mutter für ein Jahr enthalten. Die Mutter geht für ein Jahr ins Ausland aus beruflichen Gründen. Die Miete der Wohnung beträgt ca 2000 Euro monatlich.
Des Weiteren beinhaltet der „Schenkungsvertrag“ das Auto der Mutter mit einem Verkehrswert von 25.000 Euro, sowie Bargeld iHv 15.000 Euro.
5.1.3. Fragestellung
Unterliegt die Schenkung der Meldepflicht gemäß § 121a BAO?
5.1.4. Lösung
Grundsätzlich ist jeder vermögenswerte Vorteil, der der Tochter in Schenkungsabsicht zugeht, gemäß § 121a Abs 2 Z 1 BAO nur dann anzuzeigen, wenn er einen Wert von 50.000 Euro übersteigt. Da es sich in diesem Fall um insgesamt 24.000 Euro (zwölfmal 2.000 Euro Miete im Jahr für die Tochter) und zusätzlich um ein Auto mit einem Verkehrswert von 25.000 Euro sowie Bargeld iHv 15.000 Euro, also insgesamt 64.000 Euro, handelt, ist die 50.000-Euro-...