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Fritz

SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3386-2

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht (3. Auflage)

8. Handlungsvollmacht

8.1. Allgemeines

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Begriff. Unter die einheitliche Bezeichnung Handlungsvollmacht fallen Vertretungsbefugnisse, die im Hinblick auf ihren Umfang unterschiedliche Bedeutung haben. Die Handlungsvollmacht ist in erster Linie jene Vollmacht, durch die ein Unternehmer einen Dritten zur Vornahme eines bestimmten, zu einem Unternehmen gehörigen branchenüblichen oder mit diesem zusammenhängenden Rechtsgeschäftes ermächtigt, ohne ihm Prokura zu erteilen. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Fälle, in denen die Vertretungsmacht eines Prokuristen im gesetzlich zulässigen Rahmen mit Außenwirkung beschränkt ist, ein und derselbe Bevollmächtigte des Unternehmers sowohl Prokurist als auch Handlungsbevollmächtigter sein kann; hierzu bedarf es konsequenterweise aber einer Bevollmächtigung in beiden Richtungen. Den in § 54 UGB geregelten unterschiedlichen Vertretungsbefugnisse ist gemeinsam, dass sie in ihrem Umfang beschränkt sind (§ 54 Abs 2 UGB).

Übersicht

Formen und Inhalte von Handlungsvollmachten

Aus der Bestimmung des § 54 Abs 1 UGB lassen sich drei Arten der nicht in Form einer Prokura erteilten unternehmensrechtlichen Bevollmächtigung unterscheiden:

  • die Bevollmächtigung zum Betrieb eines Unternehmens (allgemeine Han...

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