SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht
3. Aufl. 2016
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3. Der Anstellungsvertrag und die arbeitsrechtliche Rechtsstellung eines Prokuristen
3.1. Grundlagen
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Auftragsverhältnis. Bei einem Prokuristen ist einerseits zwischen der unternehmensrechtlichen Bestellung und andererseits der schuldrechtlichen Beziehung im Innenverhältnis (= Anstellungsverhältnis) zu unterscheiden.
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Rechtsverhältnisse. Das zwischen dem Unternehmer und einem Prokuristen bestehende Rechtsverhältnis wird in den meisten Fällen in Form eines echten Dienstvertrages vereinS. 83bart sein. Abweichend von diesem Regelfall kann die Anstellung auch als freier Dienstvertrag, Werkvertrag oder bloßes Auftragsverhältnis erfolgen.
3.2. Echter Dienstvertrag als Hauptanwendungsfall
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Ein (echtes) Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG stellt nur eine von mehreren Gestaltungsoptionen für das Auftragsverhältnis zwischen Unternehmer und Prokuristen dar, ist jedoch die in der Praxis gebräuchlichste Vertragsform. Das echte Dienstverhältnis eines Prokuristen unterscheidet sich prinzipiell nicht vom Anstellungsvertrag anderer Personen, denen keine Prokura erteilt wird.
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Unter einen als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden echten Dienstvertrag fallen alle Personen,
die sich freiwillig dem Arbeitgeber gegenübe...