SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
16. Anhang: ausgewählte Gesetzestexte
Im Folgenden sind die für die neue Immobilienbesteuerung relevanten Gesetzespassagen mit Stand , also unter Berücksichtigung der Änderungen durch das AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, abgedruckt.
16.1. EStG
16.1.1. § 4 Abs. 3a EStG
(...)
(3a) Für Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1, die einem Betriebsvermögen zugehören, gilt Folgendes:
Die Befreiungsbestimmungen für Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33, für einen (drohenden) behördlichen Eingriff sowie für Zusammenlegungen, Flurbereinigungen und Baulandumlegungen gemäß § 30 Abs. 2 Z 3 und 4 sind anzuwenden.
Die für die Mitteilung oder Selbstberechnung gemäß § 30c anfallenden Kosten dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden, außer es kommt Z 3 lit. a zur Anwendung. Abziehbar sind auch anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12.
Bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens gilt Folgendes:
Der Veräußerungsgewinn kann pauschal nach § 30 Abs. 4 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am nicht steuerverfangen war.
Es ist ein Inflationsabschlag gemäß § 30 Abs. 3 zu berücksichtigen, soweit die Veräußerung nicht unt...