SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
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15. Die ImmoESt als Vertragselement
15.1. Die Interessen des Käufers
108
Der Erwerber eines Grundstücks zahlt den Kaufpreis und trägt in der Regel 3,5 % GrESt + 1,1 % Eintragungsgebühr vom Kaufpreis als Anschaffungskosten i. S. d. § 6 EStG und § 203 UGB. Der Erwerber möchte rasch im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden. Diesem Interesse dient eine „Selbstberechnungserklärung“ nach § 12 GrEStG: Sie löst die Grundbuchssperre nach § 160 BAO.
15.2. Die Interessen des Veräußerers
109
Der Veräußerer möchte rasch den Erlös (das Entgelt) aus der Grundstücksveräußerung erhalten.
15.3. Die ImmoESt nach § 30c EStG
110
Um die Interessen beider Parteien an einer raschen sicheren Vertragserfüllung zu verbinden, ist folgende Klausel zu vereinbaren:
„Der Erwerber hat bis spätestens …… (Datum) den Kaufpreis samt GrESt und Eintragungsgebühr auf das Treuhandkonto des Notars/Anwalts …… zu überweisen. Bis zu dieser fristgerechten Überweisung ist der Kaufvertrag aufschiebend bedingt (§ 8 GrEStG). Die Vertragsparteien beauftragen den Notar/Anwalt …… mit einer ‚Selbstberechnungserklärung‘ der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr nach § 12 GrEStG und der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer nach § 30c EStG. Diese Abgaben sind vom auf dem Treuhandkonto eingelangten Kaufprei...