SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
13. Erbteilungen
97
Ein Nachlass enthält zwei Grundstücke im Wert von 2 Mio. Euro und 1 Mio. Euro (Verkehrswerte der Grundstücke i. S. d. § 10 BewG). Drei Kinder sind gesetzliche Erben. Das sonstige Vermögen des Erblassers ist schon zu Lebzeiten an die Kinder verschenkt worden oder durch Legate an Dritte zu verteilen.
Die drei Kinder werden je zu einem Drittel als Miteigentümer der beiden Nachlassgrundstücke eingeantwortet.
Erben erwerben unentgeltlich vom Erblasser und führen dessen Buchwerte nach § 6 Z 9 lit. a EStG (Buchwertfortführung bei einer Vererbung von Betrieben, TeilbetriebenS. 59 oder Mitunternehmeranteilen) oder Anschaffungs- und Herstellungskosten (abzüglich AfA) nach § 16 Abs. 1 Z 8 EStG i. d. F. AbgÄG 2012 (BGBl. I Nr. 112/2012) fort.
Der Nachlass aus Beispiel 46 wird bis zur Einantwortung wie folgt geteilt: Zwei Kinder (A und B) werden Hälfteeigentümer der Liegenschaft mit einem Verkehrswert von 2 Mio. Euro. Das dritte Kind C wird Alleineigentümer der anderen Liegenschaft mit einem Verkehrswert von 1 Mio. Euro.
Im Fall einer einvernehmlichen Erbteilung bis zur Einantwortung erwerben die Erben das ihnen jeweils eingeantwortete Nachlassvermögen in direkter Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers und führ...