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immo aktuell 6, Dezember 2021, Seite 239

COVID-19 führt als Seuche iSd § 1104 ABGB zum Mietzinsentfall

Anmerkungen zu den jüngsten OGH-Entscheidungen

Anna Steinwendtner-Krenn und Stefan Rakocevic

Der OGH behandelte jüngst in kurzer Abfolge zwei verschiedene Sachverhalte zur vielfach diskutierten Frage, ob und in welchem Ausmaß es für Geschäftsraummieter zu einer Befreiung von der Mietzinszahlung während eines behördlichen Betretungsverbots („harten Lockdowns“) kommt. Mit Spannung haben Mieter und Vermieter gleichermaßen die Entscheidungen des OGH zu diesem Thema erwartet. Die Überraschung hält sich nach den nunmehrigen Entscheidungen dennoch in Grenzen.

1. Überblick

In der Entscheidung vom , 3 Ob 78/21y, kommt der OGH zum Ergebnis, dass die Mieterin eines Geschäftslokals (Sonnenstudio) wegen der behördlichen Maßnahmen iZm der COVID-19-Pandemie berechtigt ist, für April 2020 keinen Bestandzins zu zahlen. Einige entscheidende Punkte bleiben jedoch nach wie vor offen; diese wurden in der darauffolgenden Entscheidung vom , 3 Ob 184/21m, zumindest teilweise beantwortet. In dieser geht es um eine Mieterin, die im gemieteten Geschäftslokal ein Nagel- und Kosmetikstudio betreibt, welches direkt von den behördlichen Schließungsmaßnahmen betroffen war, während das Einkaufszentrum (in diesem war das Geschäftslokal situiert) grundsätzlich geöffnet hatte. Der Artikel soll Grundlegendes zu...

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