SWK Spezial Die gründungsprivilegierte GmbH
1. Aufl. 2014
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S. 343. Das Gründungsprivileg im System des GmbHG
3.1. Vorbemerkungen
Der Gesetzgeber hat zwar einige Fragen der Errichtung einer gründungsprivilegierten GmbH geregelt, ist aber eine dogmatische Einordnung der Gründungsprivilegierung schuldig geblieben. Deswegen wirft das Gründungsprivileg – in den unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten – zahlreiche Fragestellungen auf. So wurde weder ausdrücklich geklärt, wie sich die Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs auf die Verteilung der Stimmen und vor allem des Gewinns auswirkt, welche Bezugsgröße (übernommene Stammeinlagen oder gründungsprivilegierte Stammeinlagen) für die Zuerkennung der Minderheitenrechte nach § 45 GmbHG, für das Bezugsrecht, für die Voraussetzungen für einen Gesellschafterausschluss nach GesAusG oder aber für die relevante Beteiligung nach dem EKEG heranzuziehen ist. Allgemeine gültige Aussagen, wie diese – und wohl auch andere, noch nicht andiskutierte – Fragen zu beantworten sind, lassen sich mangels einer klaren dogmatischen Basis des Gründungsprivilegs kaum treffen. Letztendlich ist immer auf den Sinn und Zweck der in Betracht kommenden Regelung, die bestimmte Rechte oder Pflichten an eine bestimmte Beteiligungshöhe knüpft, abz...