SWK-Spezial Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
1. Aufl. 2009
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S. 6Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Kurzüberblick für den eiligen Leser
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf eine strukturierte Darstellung der für die Praxis wesentlichsten Änderungen.
1. Änderungen im Sanktionensystem
1.1. Grundsätzliche Beibehaltung des Wertbetragssystems
Nach ursprünglich im ersten Begutachtungsentwurf vorgesehenen wesentlichen Veränderungen des Sanktionensystems bleibt das grundsätzliche, das Finanzstrafrecht prägende Wertbetragssystem aufrecht. So bemisst sich der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung oder fahrlässiger Abgabenverkürzung nach wie vor nach dem Verkürzungsbetrag (Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung 200 % des Verkürzungsbetrags, bei fahrlässiger Abgabenverkürzung 100 % des Verkürzungsbetrags). Die Geldstrafe bleibt grundsätzlich die primäre zwingend zu verhängende Sanktion. Wie bisher ist nach unveränderten Kriterien bei Präventionsbedarf zusätzlich eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Anderes gilt lediglich für die nunmehr eingeführten Finanzvergehen der bandenmäßigen Abgabenhinterziehung sowie des band...