SWK-Spezial Wegweiser Finanzpolizei
1. Aufl. 2014
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2. Organisationshandbuch samt Kommentierung
Das Organisationshandbuch Finanzpolizei ersetzt nun vollständig das OHB KIAB (BMF-280000/0070-IV/2/2008 vom ), das trotz der Umbenennung der KIAB in Finanzpolizei und der damit einhergehenden organisatorischen Änderungen dennoch weiterhin analog anwendbar war.
2.1. Finanzpolizei
2.1.1. Organigramm Finanzpolizei
Die Finanzpolizei hat ihren Sitz in Wien.
Weitere Dienststellen sind am Sitz aller Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis eingerichtet; die Organe der Finanzpolizei werden als Organe jener Abgabenbehörde tätig, an der die jeweilige Dienststelle der Finanzpolizei eingerichtet ist. (2.5. und 2.5.1. OHB)
S. 7Die Finanzpolizei ist als eigenständige Organisationseinheit der Finanzverwaltung etabliert. Sie ist analog zur Großbetriebsprüfung oder Steuerfahndung mittels Verordnung als Dienstbehörde ausgewiesen: Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom (BGBl. II Nr. 186/2013) über die Regelung der Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten und Vertragsbediensteten des Finanzressorts (Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMF 2009 – DVPV-BMF 2009).
Mit der Verordnung der Bundesministerin...