SWK-Spezial Finanz-Wegweiser
2. Aufl. 2014
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S. 272. Organisation und Zuständigkeiten
2.1. Örtliche und sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit legt den Aufgabenbereich und damit die Zuweisung von Kompetenzen einer Behörde fest. Dabei unterscheidet das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 zwischen Finanzämtern mit allgemeinem, mit erweitertem und mit besonderem Aufgabenkreis. Welche der sachlich zuständigen Abgabenbehörden für den jeweiligen Steuerzahlenden konkret zuständig ist, ergibt sich aus den Regelungen betreffend die örtliche Zuständigkeit. Diese Regelungen sind seit seiner Neufassung nunmehr ebenfalls im AVOG enthalten, wobei unterschiedliche Begriffe wie zB Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus der Bundesabgabenordnung übernommen wurden. Darüber hinaus enthält das AVOG Bestimmungen zur Lösung von Zuständigkeitskonkurrenzen bzw -konflikten sowie in Bezug auf die Delegation der Zuständigkeit.
2.1.1. Grundbegriffe
Die im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz enthaltenen Bestimmungen betreffend die örtliche Zuständigkeit unterscheiden zwischen dem Wohnsitz-, dem Betriebs- und dem Lagefinanzamt. Weiters enthält das AVOG Sonderzuständigkeitsregelungen in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht, Gebühren und Verkehrsteuern sowie die Regelung der Subsi...