SWK-Spezial Finanz-Wegweiser
2. Aufl. 2014
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S. 61. Grundsätze der Finanzverwaltung
1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Aufgabenverteilung und die Organisation der Finanzverwaltung werden durch unterschiedliche rechtliche Vorgaben bestimmt. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Verfassungsrang, in einfachgesetzlichen Bestimmungen und in Verordnungen. Sie regeln allgemeine Grundsätze, die bei der Organisation der Verwaltung zu beachten sind, bis hin zu konkreten Regelungen zur Zuständigkeit in Bezug auf einzelne Abgabenarten.
1.1.1. Bundesverfassung
Grundlage für die Zuständigkeit des Abgabenwesens des Bundes ist Art 13 Abs 1 B-VG. Dieser sieht vor, dass die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenwesens durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz, geregelt werden.
Von Bedeutung für die Organisation und Aufgabenverteilung der Verwaltung ist der im Art 51 Abs 8 B-VG verankerte Grundsatz der Wirkungsorientierung. Dieser Grundsatz beschränkt sich aber nicht nur auf die Haushaltsführung, sondern geht darüber hinaus und umfasst auch die Struktur der Bundesministerien sowie deren nachgeordnete Dienststellen. Demnach haben die Bundesminister in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die ihren Bundesministe...