SWK-Spezial Die neue elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht u. in der Praxis
1. Aufl. 2009
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9. Elektronische Rechnung und Vorsteuerabzug
Da nur solche (elektronische) Dokumente als Rechnungen im Sinne des UStG 1994 gelten, welche die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleisten, setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die betreffende Rechnung diese Anforderungen erfüllt und alle von § 11 UStG 1994 geforderten Merkmale enthält. Nach § 1 E-Rechnung-UStV sind die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung jedenfalls gewährleistet, wenn die dort angeführten Verfahren oder Technologien eingehalten werden.
Nach Ansicht des deutschen BMF kommt hingegen der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens in dem konkreten Einzelfall keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gegeben sind. Im Ergebnis wird sich aus der Ansicht des deutschen BMF ableiten lassen, dass bei erwiesenermaßen richtiger Rechnung der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Kriterien das § 12 UStG 1994 zustehen soll.
Das dBMF will die Anwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens offenbar nicht als (zusä...