Arbeitskräfteüberlassung
1. Aufl. 2014
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S. 382. Steuerrechtlicher Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung
2.1. Ertragsteuerliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung
2.1.1. Grundlagen
Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung ist aus ertragsteuerlicher Sicht eine gesonderte Beurteilung für den Überlasser, Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft durchzuführen. Die Arbeitskräfteüberlassung setzt – so wie im Arbeitsrecht – auch aus ertragsteuerlicher Sicht Rechtsverhältnisse zwischen diesen drei Personen voraus. Dabei ist im Falle der Arbeitskräfteüberlassung mit reinem Inlandsbezug (dh Überlasser, Beschäftiger und überlassene Arbeitskraft sind in Österreich ansässig; die Arbeitskraft wird nur in Österreich tätig) die nationale Steuergesetzgebung (EStG, KStG) maßgeblich.
Bei der internationalen Arbeitskräfteüberlassung sind zusätzlich zum österreichischen (Außen-)Steuerrecht auch die innerstaatlichen (Steuer-)Rechtsordnungen anderer Staaten zu beachten. In Fällen, in denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Staat abgeschlossen hat, sind darüber hinaus die Bestimmungen dieses Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich.
2.1.2. Der Begriff der „Arbeitskräfteüberlassung“ im österreichischen Steuerrecht
Im Einkommensteuergesetz 1988 (idF EStG) als auch i...