Christoph Ritz/Birgitt Koran

SWK-Spezial Advance Ruling

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3914-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK-Spezial Advance Ruling (2. Auflage)

8. Inhalt des Auskunftsbescheides

Inhaltserfordernisse für Auskunftsbescheide ergeben sich aus den §§ 93 Abs 2 und 3, 96 und 118 Abs 6 BAO.

Auskunftsbescheide sind schriftliche Erledigungen im Sinn des § 96 BAO. Daher haben sie folgende Bestandteile zu enthalten:

  • Bezeichnung der Behörde,

  • Datum,

  • Unterschrift (Beglaubigung), außer die Ausfertigung wurde mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt.

Auskunftsbescheide sind schriftliche Bescheide im Sinn des § 93 BAO. Daraus ergeben sich folgende Inhaltserfordernisse:

Eine Begründung des Auskunftsbescheides ist jedenfalls hinsichtlich der Berichtspflicht erforderlich (diesbezüglich ergeht der Bescheid von Amts wegen).

Weicht die rechtliche Beurteilung (§ 118 Abs 6 lit b BAO) und/oder die Angabe der Abgaben bzw Feststellungen, für die der Bescheid wirken soll (im Sinn des § 118 Abs 6 lit d BAO), vom Antrag ab, so ist dies zu begründen.

Auskunftsbescheide dürfen nicht vorläufig erlassen werden. Ihre Erlassung unterliegt nicht der Verjährung.

Über die genannten allgemeinen Inhaltserfordernisse hinaus fordert § 118 Abs 6 BAO für Auskunftsbescheide spezielle Inhalte.

Die Angabe des der abgabenrech...

Daten werden geladen...